Allgemeine Bestimmungen

Bezeichnung Unterbereich 2. Ebene Hinweis Bestimmungen des GvD Nr. 33/2013 Anmerkungen, Textvorschläge [Es handelt sich dabei um Textvorschläge, die selbstverständlich von der Schule im Rahmen ihrer Autonomie und unter Berücksichtigung der Bestimmungen laut GvD Nr. 33/2013 (vgl. Hinweis zu den Bestimmungen des GVD Nr. 33/2013 in der 3. Spalte) abgeändert werden können.]
Programm für Transparenz und Integrität Art. 10, Abs. 8, Buchst. a

 Dreijähriges Transparenzprogramm SSP Algund.pdf

 Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung 2023-2025

Allgemeine Akte Art. 12, Abs. 1,2
Allgemeinen Rechtsbestimmungen, die auf Landesebene den Schulbereich regeln
 
Rundschreiben des Schulamtsleiters 
 
Verhaltenskodizes
·     allgemeiner Verhaltenskodex für Lehrpersonen und Schulführungskraft (DPR Nr. 62/2013 – siehe Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 36/2013): 
 
eigener Verhaltenskodex der Schule für Lehrpersonen und Schulführungskraft
"In Bearbeitung“
 
Verhaltenskodex des Landes für das Landespersonal
 

Leitbild

> Leitbild.pdf

Schulordnung

 > Schulordnung.pdf

> Schulordnung - allgemeine Regelung und Vorgaben.pdf 

Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen Art. 34, Abs. 1,2 In Bearbeitung

Organisation

Bezeichnung Unterbereich
 2. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013 
Anmerkungen, Textvorschläge [Es handelt sich dabei um Textvorschläge, die selbstverständlich von der Schule im Rahmen ihrer Autonomie und unter Berücksichtigung der Bestimmungen laut GvD Nr. 33/2013 (vgl. Hinweis zu den Bestimmungen des GVD Nr. 33/2013 in der 3. Spalte) abgeändert werden können.]
Politisch-administrative Organe Art. 13, Abs. 1, Buchst. a
Art. 14
„In der Schule können die Schulführungskraft und der Schulrat als politisch-administrative Organe bezeichnet werden.
 
Zu den Kompetenzen der Schulführungskraft:
(laut Art. 13 des LG Nr. 12/2000, unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane)
  • Die Schulführungskraft sorgt für die einheitliche Führung der Schule und ist ihre gesetzlicher Vertreterin. Sie ist zuständig für die Beziehungen zu den Gewerkschaften. Die Schulführungskraft ist die Vorgesetzte des Personals, das der autonomen Schule von Land und Gemeinden zugewiesen wird.
  • Die Schulführungskraft ergreift Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Bildungsprozesse und zur Optimierung der Rahmenbedingungen des Lernens; sie fördert das Zusammenwirken der kulturellen, beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Angebote am Schulort und in dessen Umfeld, die Ausübung des Rechts der Schüler und Schülerinnen auf Bildung, des Rechts auf Lehrfreiheit, die auch als Freiheit der Forschung und methodisch-didaktischen Innovation verstanden wird, und des primären Erziehungsrechts der Familien.
  • Unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane der Schule hat die Schulführungskraft autonome Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse sowie die Aufgabe, die personellen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. In Übereinstimmung mit dem Dreijahresplan, den einschlägigen Vorschriften und den vom Kollektivvertrag festgelegten Grundsätzen und Kriterien weist die Schulführungskraft dem Schulpersonal die Dienstobliegenheiten zu.
  • Auf Grund der vom Schulrat beschlossenen allgemeinen Kriterien legt die Schulführungskraft den Dienstplan der Schule, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der vom Kollektivvertrag für das Schulpersonal vorgesehenen Arbeitszeit im Hinblick auf die Erfordernisse des Schulbetriebs und die Bedürfnisse der Ortsgemeinschaft fest.
  • Die Schulführungskraft organisiert die Tätigkeiten der Schule nach den Kriterien einer effizienten und wirksamen Bildung. Sie ist verantwortlich für die erzielten Ergebnisse, die in Beachtung der Eigenart ihrer Aufgaben bewertet werden
  • Die Schulführungskraft genehmigt die Verwendung von schulischen Räumlichkeiten für außerschulische Zwecke.
(laut Art. 8 des LG Nr. 20/1995)
  • Die Schulführungskraft trifft Maßnahmen für die Verwaltung des Vermögens und über die Verwendung der Geldmittel
  • Die Schulführungskraft führt die Beschlüsse des Schulrates durch
  • Der Schulführungskraft können Aufgaben des Schulrates delegiert werden, außer Haushaltsvoranschlag und Jahresabschlussrechnung.
  • Die Schulführungskraft kann in Dringlichkeitsfällen auch Maßnahmen ohne Delegierung treffen, welche in der nächsten Schulratssitzung ratifiziert werden müssen.
 
Zu den Kompetenzen der Kollegialorgane:
Die Kollegialorgane der Schule garantieren die Effektivität der Autonomie der Schulen im Rahmen der Bestimmungen, die die Befugnisse und die Zusammensetzung der Organe regeln.
 
Kompetenzen des Schulrates
(laut LG Nr. 20/1995)
  • Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag und den Rechnungsabschluss.
  • Der Schulrat hat bei Wahrung der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums sowie der Klassenräte beschließende Befugnisse bezüglich der Organisation und Planung des Schulbetriebes und im besonderen nachstehende Aufgaben:
  • er legt die allgemeinen Kriterien für die Ausarbeitung und Umsetzung des Erziehungsplanes der Schule fest und genehmigt den vom Lehrerkollegium vorgeschlagenen Erziehungsplan,
  • er bestimmt die Kriterien und Modalitäten hinsichtlich der Verwaltung des Vermögens sowie der Verwendung der Geldmittel für den Schulbetrieb,
  • er bestimmt, nach Anhörung des Elternrates und des Schülerrates, aufgrund der verfügbaren Strukturen und Dienste, der sozialen und finanziellen Verhältnisse der Familien und jedenfalls unter Wahrung der Qualität des Unterrichts den Stundenplan, er bestimmt auch den Organisationsplan der schulergänzenden und schulbegleitenden Tätigkeiten,
  • er legt die Richtlinien für das Jahresprogramm des Eltern- und Schülerrates fest, beschließt auf deren Anträge hin und unter Berücksichtigung der finanziellen Verfügbarkeit das Arbeitsprogramm und nimmt die entsprechenden Berichte entgegen,
  • er genehmigt, nach Anhörung des Lehrerkollegiums, die Charta der schulischen Dienste aufgrund der Richtlinien, welche mit Dekret des Landeshauptmanns verabschiedet werden.
  • Der Schulrat setzt die Beiträge zu Lasten der Schüler*innen fest, und zwar unter Berücksichtigung der von der Landesregierung festgelegten    Kriterien für die einzelnen Arten und für das jeweilige Höchstausmaß.
  • Der Schulrat kann weitere Befugnisse an die Schulführungskraft delegieren.
  • Der Schulrat genehmigt Jahresprogramm des Schülerrates.
  • Der Schulrat beschließt und finanziert Vorschläge für die Elternarbeit und      Elternfortbildung, direkte oder indirekte Wahlsystem und Wahlmodalitäten für Mitbestimmungsgremien,
  • Der Schulrat kann zusätzliche Schulversammlungen genehmigen.
(laut LG Nr. 12/2000)
  • Der Schulrat erlässt allgemeine Richtlinien für die Erstellung des       Dreijahresplanes und genehmigt den Dreijahresplan,
  • Der Schulrat beschließt die Anpassungen des Schulkalenders,
  • Der Schulrat beschließt die interne Schulordnung,
  • Der Schulrat genehmigt den Schulverbundsvertrag,
  • Der Schulrat beschließt allgemeine Kriterien für die Erstellung des       Dienstplanes, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der Arbeitszeit für das Schulpersonal.(laut DLH Nr. 74/2001)
  • Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag.
  • Der Schulrat nimmt die notwendigen Änderungen im Haushalt vor.
  • Der Schulrat setzt die Höchstgrenze der Beträge für unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen fest.
  • Der Schulrat kann auf die Einhebung von Einnahmen verzichten.
  • Der Schulrat setzt die Höhe des Fonds für Ökonomatsdienst fest.
  • Der Schulrat kann die Schulführungskraft ermächtigen, über die    Repräsentationsausgaben bis zu vier Prozent der ordentlichen Zuweisung zu  verfügen.
  • Der Schulrat genehmigt die Jahresabschlussrechnung.
  • Der Schulrat entscheidet über folgende Angelegenheiten:
- Annahme/Verzicht Legaten, Erbschaften, Schenkungen,
- Gründung von Stiftungen,
- Darlehen und Verträge mit mehrjähriger Laufzeit,
- dingliche Rechte über Immobilien,
- Beitritt zu Schulverbünden oder Konsortien,
- wirtschaftliche Nutzung von geistigen Werken,
- Teilnahme der Schulen an Initiativen, die Agenturen, Körperschaften, 
   Universitäten, öffentliche oder private Subjekte mit einbeziehen.
Kompetenzen des Lehrerkollegiums, des Klassenrates, des Elternrates und des Schülerrates
Zu den Kompetenzen dieser Kollegialorgane vgl. das Landesgesetz Nr. 20/1995 zu den Mitbestimmungsgremien der Schulen: http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/lp-1995-20/landesgesetz_vom_18_oktober_1995_nr_20.aspx?view=1&a=1995&n=20&in=- und das Landesgesetz Nr. 12/2000 zur Autonomie der Schulen: http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/lp-2000-12/landesgesetz_vom_29_juni_2000_nr_12.aspx?view=1&a=2000&n=12&in=-  .“
Gliederung der Ämter Art. 13, Abs. 1, Buchst. b,c
1. Der Schulsprengel hat seinen Sitz in Algund, Steinachstraße 22 und besteht aus 06 Schulstellen. Im Schuljahr 2022/2023 sind an der Schule eine Schulführungskraft, 1 Direktorstellvertreter, 124 Lehrpersonen, 5 MitarbeiterInnen für Integration, 6 Personen in der Verwaltung und 15 SchulwartInnen tätig. Der Schule stehen folgende Finanzmittel für die Verwaltung der Schule zur Verfügung: siehe Homepage der Schule: Sektion Transparente Verwaltung, Unterbereich Bilanzen: Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung)
 
Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes. Sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes.
Die Schulführungskraft ist der/die gesetzliche Vertreter/in der autonomen Schule und der/die Vorgesetzte des Lehr- und des Verwaltungspersonals. Er/Sie übt seine/ihre Zuständigkeiten (die Zuständigkeiten der Schulführungskraft sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ des Unterbereichs Organisation auf der Homepage veröffentlicht) unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus.
Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln (die Kompetenzen der Kollegialorgane sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ des Unterbereichs Organisation auf der Homepage veröffentlicht), an der Gestaltung der Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule.
Die Lehrpersonen sind für die Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich.
Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordiniert der verantwortliche Sekretär oder die verantwortliche Sekretärin die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule.
Das Schulpersonal, die Eltern bzw. Erziehungsverantwortliche, die Schüler*innen beteiligen sich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie und übernehmen dementsprechende Verantwortung.“
Telefon und elektronische Post Art. 13, Abs. 1, Buchst. d
Schulsprengel Algund 
Steinachstraße 22
39022 ALGUND
 
Tel. 0473/448542   
 
 
Grundschule Algund „Franz Moser“

Steinachstraße 22

39022 ALGUND

Tel.   0473/448542

Grundschule Partschins

Gaudententurmstraße 16

39020 PARTSCHINS

Tel.      0473/967231

Mittelschule Algund „Franz Pöder“

Steinachstraße 22

39022 ALGUND

Tel.      0473/448542

Grundschule Marling „Franz Innerhofer“

Kirchplatz 3

39020 MARLING

Tel.      0473/447112

Grundschule Rabland „Johann Ladurner”

Lahnstraße 17

39020 PARTSCHINS

Tel.      0473/967266

Mittelschule Partschins „Peter Mitterhofer“

Gaudententurmstraße 18

39020 PARTSCHINS 

Tel.      0473/967078

 

Aufträge für Beratung und Mitarbeit

Bezeichnung Unterbereich
 1. Ebene

Bezeichnung Unterbereich
 2. Ebene

Hinweis Bestimmungen

des GvD Nr. 33/2013 

Anmerkungen, Textvorschläge [Es handelt sich dabei um Textvorschläge, die selbstverständlich von der Schule im Rahmen ihrer Autonomie und unter Berücksichtigung der Bestimmungen laut GvD Nr. 33/2013 (vgl. Hinweis zu den Bestimmungen des GVD Nr. 33/2013 in der 3. Spalte) abgeändert werden können.]

Aufträge für Beratung und Mitarbeit

 

Art. 15, Abs. 1,2

http://www.provinz.bz.it/de/institutionelle-veroffentlichungen/externe-mitarbeiter.asp

   

 

 

Beschluss der Landesregierung Nr. 1369 vom 18.11.2014

 

Rundschreiben des Generaldirektors Nr. 9 vom 05.06.15

 

 

 

Verzeichnis der externen Mitarbeiter

PerlaPA

> 2022

https://consulentipubblici.dfp.gov.it?ente=DFP00021894&tipologiasoggetto=CCE&anno=2022

> 2021

https://consulentipubblici.dfp.gov.it?ente=DFP00021894&tipologiasoggetto=CCE&anno=2021

 

----------------------------------------------------------------------------

Tabellarisch Zusammenfassung nach Finanzjahr

> Jahr 2021

> Jahr 2022

-------------------------------------------------------------------------------

Verzeichnis der externen Mitarbeiter 2021.pdf

> Lebenslauf Ladurner Sabine

> A51 Begründung Auswahl des Vertragspartner Ladurner Sabine

Verzeichnis der externen Mitarbeiter 2020.pdf

> Lebenslauf Castlunger Max

> Lebenslauf Kiesswetter Valentina

> Lebenslauf Kiniger Petra

> Lebenslauf Montini Daniela

> Lebenslauf Pichler Claudia

> A51 Begrüdung Auswahl des Vertragspartner Castlunger Max

> A51 Begrüdung Auswahl des Vertragspartner Kiesswetter Valentina

> A51 Begrüdung Auswahl des Vertragspartner Kiniger Petra

> A51 Begrüdung Auswahl des Vertragspartner Montini Daniela

> A51 Begrüdung Auswahl des Vertragspartner Pichler Claudia

Verzeichnis der externen Mitarbeiter 2019.pdf

> Lebenslauf Schönthaler Hanspeter

> Lebenslauf Dangl Alexander

> Lebenslauf Castlunger Max

> Lebenslauf Klein Katrin

> Lebenlsauf Torggler Heike

> A51 Begründung Auswahl des Vertragspartners Schönthaler Hanspeter

> A51 Begründung Auswahl des Vertragspartners Dangl Alexander

> A51 Begründung Auswahl des Vertragspartners Castlunger Max

> A51 Begründung Auswahl des Vertragspartners Klein Katrin

> A51 Begründung Auswahl des Vertragspartners Torggler Heike

 Verzeichnis der externen Mitarbeiter 2018.pdf

> Lebenslauf Torggler Heike

> Lebenslauf Montini Alber Daniela

> Lebenslauf Hubert Fischer

> Lebenslauf Schreiner-Hirsch Alexandra

> A50 FB Veröffentlichung Interessenkonflikt physische Personen Torggler Heike

> A50 FB Veröffentlichung Interessenkonflikt physische Personen Montini Daniela

> A50 FB Veröffentlichung Interessenkonflikt physische Personen Fischer Hubert

> A50 FB Veröffentlichung Interessenkonflikt physische Personen Schreiner Hirsch Alexandra

Verzeichnis der externen Mitarbeiter 2017.pdf

> Lebenslauf Schönthaler Hanspeter

> Lebenslauf Patzleiner Lukas

> Lebenslauf Ennemoser Patrick

> Lebenslauf Reichhalter Günther

> Lebenslauf Dissertori Birgit

> Lebenslauf Wiesler Bernhard

> Bestätigung über Nichtbestehen eines Interessenkonfliktes Schönthaler Hanspeter.pdf

> A50 FB Veröffentlichung Interessenkonflikt physische Personen Patzleiner Lukas.pdf

> A50 FB Veröffentlichung Interessenkonflikt physische Personen Ennemoser Patrick.pdf

> A50 FB Veröffentlichung Interessenkonflikt physische Personen Reichhalter Günther.pdf

> A50 FB Veröffentlichung Interessenkonflikt physische Personen Dissertori Birgit.pdf

> A50 FB Veröffentlichung Interessenkonflikt physische Personen Wiesler Bernhard.pdf

Verzeichnis der externen Mitarbeiter 2016.pdf

> Lebenslauf Gottfried Pichler

> Lebenslauf Sonja Maria Bisi

> Lebenslauf Francesco Imbesi

> Lebenslauf Schweigkofler Dorotea

> Lebenslauf Heike Torggler

> Bestätigung über Nichtbestehen eines Interessenkonfliktes Pichler Gottfried.pdf

> Bestätigung über Nichtbestehen eines Interessenkonfliktes Bisi Sonja Maria.pdf

> Bestätigung über Nichtbestehen eines Interessenkonfliktes Imbesi Francesco.pdf

> Bestätigung über Nichtbestehen eines Interessenkonfliktes Schweigkofler Dorothea.pdf

> Bestätigung über Nichtbestehen eines Interessenkonfliktes Torggler Heike.pdf

Verzeichnis der externen Mitarbeiter 2015.xls.pdf

> Lebenslauf Vivian Dittmar

> Lebenslauf Castlunger Max

> Lebenslauf Freienstein Torggler Astrid

> Lebenslauf Heike Torggler

> Bestätigung über Nichtbestehen eines Interessenkonfliktes Dittmar Vivian.pdf

> Bestätigung über Nichtbestehen eines Interessenkonfliktes Castlunger Max.pdf

> Bestätigung über Nichtbestehen eines Interessenkonfliktes Freienstein Astrid.pdf

> Bestätigung über Nichtbestehen eines Interessenkonfliktes Torggler Heike.pdf

 

 

 

 

Personal

Bezeichnung Unterbereich 2. Ebene Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013 
Anmerkungen, Textvorschläge [Es handelt sich dabei um Textvorschläge, die selbstverständlich von der Schule im Rahmen ihrer Autonomie und unter Berücksichtigung der Bestimmungen laut GvD Nr. 33/2013 (vgl. Hinweis zu den Bestimmungen des GVD Nr. 33/2013 in der 3. Spalte) abgeändert werden können.]
Führungskräfte

Art. 10, Abs. 8, Buchst. d

Art. 15, Abs. 1, 2, 5

Art. 41,

Abs. 2,3

Carlotte Ranigler, ernannt mit Dekret der Landesdirektorin Nr. 11950/2019 vom 05.07.2019 gültig von 2019/2020 bis 2022/2023

> Lebenslauf Carlotte Ranigler.pdf

> Anlage A - Nichterteilbarkeit 2023.pdf

> Anlage B - Unvereinbarkeit 2023.pdf

> Anlage C - Erklärung 2023 weitere Ämter und Vergütungen

Organisatorische Positionen
Art. 10, Abs. 8, Buchst. d

> Lebenslauf Vizedirektor.pdf
> Lebenslauf Schulstellenleitern GS Algund.pdf

> Lebenslauf Schulstellenleiterin GS Marling.pdf

> Lebenslauf Schulstellenleiterin GS Parschins 1.pdf

> Lebenslauf Schulstellenleiterin GS Rabland 1.pdf

> Lebenslauf Schulstellenleiterin GS Rabland 2.pdf

>  Lebenslauf Schulstellenleiterin MS Algund.pdf

> Lebenslauf Schulstellenleiterin MS Partschins.pdf

Stellenplan Art. 16, Abs. 1,2 http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/
personal.asp
 
Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag Art. 17, Abs. 1,2 http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/personal.asp

Mitarbeiter für Integration - Freie Stellen - Direktberufung

 

 

     
Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten  Art. 16, Abs. 3

> Abwesenheiten Lehrpersonen 2015/2016

> Abwesenheiten Lehrpersonen 2016/2017

> Abwesenheiten Lehrpersonen 2017/2018

> Abwesenheiten Lehrpersonen 2018/2019

> Abwesenheiten Lehrpersonen 2019/2020

> Abwesenheiten Lehrpersonen 2020/2021

> Abwesenheiten Lehrpersonen 2021/2022

 

 nicht unterrichtendes Personal:

http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/

abwesenheitsquoten.asp

An die Bediensteten erteilte und autorisierte Aufträge
Art. 18, Abs.1 Koordinatoren für das Schulprogramm

 

Beschreibung der Tätigkeit

Name

Homepage:

Fister Stefanie

Integration:    

Braun Sibille (GS) Schwabl Sabine (MS)

Schul- und Berufsorientierung:

Klotz Ines

Evaluation:

Dalcomune Daniela

Begabungs- und Begabtenförderung:

Asson Irene

Admin digitales Register:

Emer Roberta, Tschenett Sabine, Schnitzer Carina, Nischler Hartmann, Schwienbacher Stefan, Margesin Alexandra


Kollektivvertragsverhandlungen Art. 21, Abs.1 http://www.provinz.bz.it/verhandlungsagentur/
Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen Art. 10, Abs.8, Buchst. c http://www.provinz.bz.it/schulamt/schulrecht/383.asp

Wettbewerbe

Bezeichnung Unterbereich
 1. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013 
Anmerkungen, Textvorschläge [Es handelt sich dabei um Textvorschläge, die selbstverständlich von der Schule im Rahmen ihrer Autonomie und unter Berücksichtigung der Bestimmungen laut GvD Nr. 33/2013 (vgl. Hinweis zu den Bestimmungen des GVD Nr. 33/2013 in der 3. Spalte) abgeändert werden können.]
Wettbewerbe  
Für die Wettbewerbe des Verwaltungspersonals der Schule:   
   
Für die Aufnahme des Lehrpersonals:
 
   
Wettbewerbe für das Lehrpersonal und Wettbewerbe für Schulführungskräfte werden auf der Homepage des Deutschen Schulamtes unter „News“ veröffentlicht:

Performance

Bezeichnung Unterbereich
 2. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013 
Anmerkungen, Textvorschläge [Es handelt sich dabei um Textvorschläge, die selbstverständlich von der Schule im Rahmen ihrer Autonomie und unter Berücksichtigung der Bestimmungen laut GvD Nr. 33/2013 (vgl. Hinweis zu den Bestimmungen des GVD Nr. 33/2013 in der 3. Spalte) abgeändert werden können.]
Performance-Plan Art. 10, Abs. 8, Buchst. b In Bearbeitung
Bericht zur Performance Art. 10, Abs. 8, Buchst. b In Bearbeitung
Gesamtbetrag der Prämien Art. 20, Abs. 1 Transparente Verwaltung:
Daten zu den Prämien Art. 20, Abs. 2
Transparente Verwaltung:
Wohlbefinden am Arbeitsplatz Art. 20, Abs. 3
In Bearbeitung
     

Verwaltungstätigkeiten und Verfahren

Bezeichnung Unterbereich
 2. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013        
Anmerkungen, Textvorschläge [Es handelt sich dabei um Textvorschläge, die selbstverständlich von der Schule im Rahmen ihrer Autonomie und unter Berücksichtigung der Bestimmungen laut GvD Nr. 33/2013 (vgl. Hinweis zu den Bestimmungen des GVD Nr. 33/2013 in der 3. Spalte) abgeändert werden können.]
Daten zu den Verwaltungstätigkeiten Art. 24, Abs. 1

 

Schulstelle Anzahl Schüler Anzahl Klassen Anzahl Lehrpersonen
Grundschule Algund 230 15 30
Grundschule Marling 125 9 22
Grundschule Partschins 99 6 19
Grundschule Rabland 99 6 15
Mittelschule Algund 176 10 34
Mittelschule Partschins 105 6 20
GESAMT 834 52 140
 
Verfahrenarten Art. 35, Abs. 1,2 http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/verwaltungstaetigkeiten-verfahren.asp
Monitoring der Verfahrenszeiten Art. 35, Abs. 3
Die Schuldirektion ist bemüht, die gesetzlichen Fristen bei der Erledigung der Verwaltungsakte einzuhalten. 
Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen Art. 35, Abs. 3

Zuständig für die Übermittlung von Daten an andere Verwaltungen zwecks Überprüfung von Eigenerklärungen:

Anfragen an: Staffler Sonja - E-Mail: sonja.staffler@schule.suedtirol.it

 

 

Maßnahmen

Ausschreibungen und Verträge

Bezeichnung Unterbereich
 1. Ebene

Hinweis Bestimmungen

des GvD Nr. 33/2013 

Anmerkungen, Textvorschläge [Es handelt sich dabei um Textvorschläge, die selbstverständlich von der Schule im Rahmen ihrer Autonomie und unter Berücksichtigung der Bestimmungen laut GvD Nr. 33/2013 (vgl. Hinweis zu den Bestimmungen des GVD Nr. 33/2013 in der 3. Spalte) abgeändert werden können.]

Ausschreibungen und Verträge

Art. 37, Abs. 1,2

  •  Vergabebekanntmachungen:

           http://www.ausschreibungen-suedtirol.it/

  • Zuschläge und Vergaben:

        > Zuschläge und Vergaben

  • Veröffentlichungen gemäß Gesetz 190/2012:

 > Dekret Nr. 4 der Schulführungskraft - Genehmigung des Zweijahresprogrammes  

   der Beschaffungen der Lieferungen und Dienstleistungen für die 

   Programmierungsperiode 2020-2021 - Negativmeldung

 > Dekret Nr. 5 der Schulführungskraft - Genehmigung des Dreijahresprogrammes

    der öffentlichen Bauaufträge für die Programmierungsperiode 2020-2021-2022 -

    Negativmeldung

 

> indicedataset 2017.xml

> indicedataset 2018.xml

> indicedataset 2019.xml

> indicedataset 2020.xml

> indicedataset 2021.xml

> indicedataset 2022.xml

 

> esiti_2012_20140402-1.xml

> esiti_2013_20140402-1.xml

> esiti_2014_20150130-1.xml

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> esiti_2016_20170131-1.xml

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> esiti_2020_20210106-1.xml

> esiti_2021_20220114-1.xml           > esiti_2021 - lesbar

> esiti_2022_20230118-1.xml           > esiti_2022 - lesbar

 

Zuschüsse-Beiträge-Beihilfen-wirtschaftliche Vergünstigungen

Bezeichnung Unterbereich
 2. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013 
Anmerkungen, Textvorschläge [Es handelt sich dabei um Textvorschläge, die selbstverständlich von der Schule im Rahmen ihrer Autonomie und unter Berücksichtigung der Bestimmungen laut GvD Nr. 33/2013 (vgl. Hinweis zu den Bestimmungen des GVD Nr. 33/2013 in der 3. Spalte) abgeändert werden können.]
Kriterien und Modalitäten Art. 26, Abs. 1
Kriterien für die Unterstützung von minderbemittelten Schüler*innen bei Schulausflügen, Schülerbeiträge 
 
Gewährungsakte

Art. 26, Abs. 2

Art. 27

Der Schulsprengel Algund gewährt keine Subventionen, Beiträge, Zuschüsse, fianzielle Unterstützungen und wirtschaftliche Begünstigungen jeglicher Art. über 1.000,00

Bilanzen

Bezeichnung Unterbereich
 2. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013 
Anmerkungen, Textvorschläge [Es handelt sich dabei um Textvorschläge, die selbstverständlich von der Schule im Rahmen ihrer Autonomie und unter Berücksichtigung der Bestimmungen laut GvD Nr. 33/2013 (vgl. Hinweis zu den Bestimmungen des GVD Nr. 33/2013 in der 3. Spalte) abgeändert werden können.]
Haushaltvoranschlag und Rechnungslegung Art. 29, Abs. 1
Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung:
Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen Art. 29, Abs. 2 In Bearbeitung

Immobilien und Vermögensverwaltung

Bezeichnung Unterbereich
 2. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013 
Anmerkungen, Textvorschläge [Es handelt sich dabei um Textvorschläge, die selbstverständlich von der Schule im Rahmen ihrer Autonomie und unter Berücksichtigung der Bestimmungen laut GvD Nr. 33/2013 (vgl. Hinweis zu den Bestimmungen des GVD Nr. 33/2013 in der 3. Spalte) abgeändert werden können.]
Immobilienvermögen Art. 30

Die Schulgebäude der Grundschule Algund und Mittelschule ist Eigentum der Gemeinde Algund.

Das Schulgebäude der Grundschule Marling ist Eigentum der Gemeinde Marling.

Die Schulgebäude der Grundschule Partschins, Grundschule Rabland und Mittelschule Partschins ist Eigentum der Gemeinde Partschins.

Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung

Bezeichnung Unterbereich
 1. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013 
Anmerkungen, Textvorschläge [Es handelt sich dabei um Textvorschläge, die selbstverständlich von der Schule im Rahmen ihrer Autonomie und unter Berücksichtigung der Bestimmungen laut GvD Nr. 33/2013 (vgl. Hinweis zu den Bestimmungen des GVD Nr. 33/2013 in der 3. Spalte) abgeändert werden können.]
Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung Art. 31, Abs. 1 Keine Beanstandungen der Kontrollorgane der Schule
Bewertungsgremien oder gleichwertige Strukturen   Die Körperschaft verfügt nicht über ein unabhängiges Bewertungsorgan (OIV) oder über eine gleichwertige Struktur.

Dienste und Leistungen der Verwaltung

Bezeichnung Unterbereich
 2. Ebene
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013 
Anmerkungen, Textvorschläge [Es handelt sich dabei um Textvorschläge, die selbstverständlich von der Schule im Rahmen ihrer Autonomie und unter Berücksichtigung der Bestimmungen laut GvD Nr. 33/2013 (vgl. Hinweis zu den Bestimmungen des GVD Nr. 33/2013 in der 3. Spalte) abgeändert werden können.]
Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards Art. 32, Abs. 1  > Schülercharta
Kosten

Art. 32, Abs. 2, Buchst. a

Art. 10, Abs. 5

"Keine"
Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen  Art. 32, Abs. 2 Buchst. b Die Schuldirektion ist bemüht, die Verwaltungsakte innerhalb der gesetzlichen Fristen zu bearbeiten.

Zahlungen der Verwaltung

Bezeichnung Unterbereich
 2. Ebene

Hinweis Bestimmungen

des GvD Nr. 33/2013 

Anmerkungen, Textvorschläge [Es handelt sich dabei um Textvorschläge, die selbstverständlich von der Schule im Rahmen ihrer Autonomie und unter Berücksichtigung der Bestimmungen laut GvD Nr. 33/2013 (vgl. Hinweis zu den Bestimmungen des GVD Nr. 33/2013 in der 3. Spalte) abgeändert werden können.]

Daten zu den Zahlungen

jährlich

> Jahr 2018

> Jahr 2019

> Jahr 2020

> Jahr 2021 

> Jahr 2022

trimestral

> Jahr 01.01.2022 - 31.03.2022

> Jahr 01.04.2022 - 30.06.2022

> Jahr 01.07.2022 - 30.09.2022 

> Jahr 01.10.2022 - 31.12.2022

Indikatoren zum Zahlungsverwalten der Verwaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Art. 33

 

Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung oder Honorarnote mittels Banküberweisung auf das Konto des Auftragnehmers.

 

 Indikator zum Zahlungsverhalten 

Jahr

Trimester

Indikator

2015

1

- 2,45

 

2

- 24,76

 

3

- 16,29

 

4

- 25,15

 

Durchschnitt

- 17,16

 

 Indikator zum Zahlungsverhalten 

Jahr

Trimester

Indikator

2016

1

- 17,59

 

2

- 27,71

 

3

 - 24,51

 

4

 - 22,13

 

Durchschnitt

 -22,99

 

 Indikator zum Zahlungsverhalten 

Jahr

Trimester

Indikator

2017

1

- 13,01

 

2

 -23,87

 

3

 -21,80

 

4

 -20,97

 

Durchschnitt

 -19,91

 

 Indikator zum Zahlungsverhalten 

Jahr

Trimester

Indikator

2018

1

- 11,49

 

2

- 18,56

 

3

 -15,70

 

4

 -20,57

 

Durchschnitt

 -17,60

 

 Indikator zum Zahlungsverhalten 

Jahr

Trimester

Indikator

2019

1

- 14,28

 

2

-18,47

 

3

 -16,92

 

4

 -19,06

 

Durchschnitt

 -17,18

 

 Indikator zum Zahlungsverhalten 

Jahr

Trimester

Indikator

2020

1

- 17,78

 

2

-23,40

 

3

-21,31

 

4

 -16,18

 

Durchschnitt

 -18,67

 

 Indikator zum Zahlungsverhalten 

Jahr

Trimester

Indikator

2021

1

-19,42

 

2

-15,63

 

3

-6,93

 

4

-16,12

 

Durchschnitt

-12,40

 

 

 

 

 Indikator zum Zahlungsverhalten 

Jahr

Trimester

Indikator

2022

1

-6,77

 

2

-14,46

 

3

-11,16

 

4

- 13,13

  

Durchschnitt

- 11,87

 

 

 

CODICE UNIVOCO "UFRWR6"

 

 

 

Art. 36

IBAN und elektronische Zahlungen:

Konto der Schule bei der Raiffeisenkasse Algund

IBAN: IT 50 D08112 58460 000300391000

 

 

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Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013 
Anmerkungen, Textvorschläge [Es handelt sich dabei um Textvorschläge, die selbstverständlich von der Schule im Rahmen ihrer Autonomie und unter Berücksichtigung der Bestimmungen laut GvD Nr. 33/2013 (vgl. Hinweis zu den Bestimmungen des GVD Nr. 33/2013 in der 3. Spalte) abgeändert werden können.]
Bürgerzugang:
Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können.
Zugangsvoraussetzungen:
Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.“