> Aufträge für Beratung und Mitarbeit
> Personal
> Verwaltungstätigkeiten und Verfahren
> Ausschreibungen und Verträge
> Zuschüsse-Beiträge-Beihilfen-wirtschaftliche Vergünstigungen
> Bilanzen
> Immobilien und Vermögensverwaltung
> Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung
Bezeichnung Unterbereich 2. Ebene | Hinweis Bestimmungen des GvD Nr. 33/2013 | Anmerkungen, Textvorschläge [Es handelt sich dabei um Textvorschläge, die selbstverständlich von der Schule im Rahmen ihrer Autonomie und unter Berücksichtigung der Bestimmungen laut GvD Nr. 33/2013 (vgl. Hinweis zu den Bestimmungen des GVD Nr. 33/2013 in der 3. Spalte) abgeändert werden können.] |
Programm für Transparenz und Integrität | Art. 10, Abs. 8, Buchst. a | |
Allgemeine Akte | Art. 12, Abs. 1,2 |
Allgemeinen Rechtsbestimmungen, die auf Landesebene den Schulbereich regeln
Rundschreiben des Schulamtsleiters
Verhaltenskodizes
· allgemeiner
Verhaltenskodex für Lehrpersonen und Schulführungskraft (DPR Nr. 62/2013 – siehe Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 36/2013):
eigener Verhaltenskodex der Schule für Lehrpersonen und Schulführungskraft
"In Bearbeitung“
Verhaltenskodex des Landes für das Landespersonal
Leitbild Schulordnung |
Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen | Art. 34, Abs. 1,2 | In Bearbeitung |
Bezeichnung Unterbereich 2. Ebene |
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
|
Anmerkungen, Textvorschläge [Es handelt sich dabei um Textvorschläge, die selbstverständlich von der Schule im Rahmen ihrer Autonomie und unter Berücksichtigung der Bestimmungen laut GvD Nr. 33/2013 (vgl. Hinweis zu den Bestimmungen des GVD Nr. 33/2013 in der 3. Spalte) abgeändert werden können.] |
Politisch-administrative Organe |
Art. 13, Abs. 1, Buchst. a Art. 14 |
„In der Schule können die Schulführungskraft und der Schulrat als politisch-administrative Organe bezeichnet
werden.
Zu den Kompetenzen der Schulführungskraft:
(laut Art. 13 des LG Nr. 12/2000, unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane)
(laut Art. 8 des LG Nr. 20/1995)
Zu den Kompetenzen der Kollegialorgane:
Die Kollegialorgane der Schule garantieren die Effektivität der Autonomie der Schulen im Rahmen der Bestimmungen, die
die Befugnisse und die Zusammensetzung der Organe regeln.
Kompetenzen des Schulrates
(laut LG Nr. 20/1995)
(laut LG Nr. 12/2000)
- Annahme/Verzicht Legaten, Erbschaften, Schenkungen,
- Gründung von Stiftungen,
- Darlehen und Verträge mit mehrjähriger Laufzeit,
- dingliche Rechte über Immobilien,
- Beitritt zu Schulverbünden oder Konsortien,
- wirtschaftliche Nutzung von geistigen Werken,
- Teilnahme der Schulen an Initiativen, die Agenturen, Körperschaften,
Universitäten, öffentliche oder private Subjekte mit einbeziehen.
Kompetenzen des Lehrerkollegiums, des Klassenrates, des Elternrates und des Schülerrates
Zu den Kompetenzen dieser Kollegialorgane vgl. das Landesgesetz Nr. 20/1995 zu den Mitbestimmungsgremien der
Schulen: http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/lp-1995-20/landesgesetz_vom_18_oktober_1995_nr_20.aspx?view=1&a=1995&n=20&in=- und das Landesgesetz Nr.
12/2000 zur Autonomie der Schulen: http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/lp-2000-12/landesgesetz_vom_29_juni_2000_nr_12.aspx?view=1&a=2000&n=12&in=- .“
|
Gliederung der Ämter | Art. 13, Abs. 1, Buchst. b,c |
1. Der Schulsprengel hat seinen Sitz in Algund, Steinachstraße 22 und besteht aus 06 Schulstellen. Im Schuljahr 2022/2023 sind an der Schule
eine Schulführungskraft, 1 Direktorstellvertreter, 124 Lehrpersonen, 5 MitarbeiterInnen für Integration, 6 Personen in der Verwaltung und 15 SchulwartInnen tätig. Der Schule
stehen folgende Finanzmittel für die Verwaltung der Schule zur Verfügung: siehe Homepage der Schule: Sektion Transparente Verwaltung, Unterbereich Bilanzen: Haushaltsvoranschlag
und Rechnungslegung)
Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes. Sie ist eine öffentliche Körperschaft mit
Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für
die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes.
Die Schulführungskraft ist der/die gesetzliche Vertreter/in der autonomen Schule und der/die Vorgesetzte des Lehr- und
des Verwaltungspersonals. Er/Sie übt seine/ihre Zuständigkeiten (die Zuständigkeiten der Schulführungskraft sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ des Unterbereichs
Organisation auf der Homepage veröffentlicht) unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus.
Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung
regeln (die Kompetenzen der Kollegialorgane sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ des Unterbereichs Organisation auf der Homepage veröffentlicht), an der Gestaltung der
Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule.
Die Lehrpersonen sind für die Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich.
Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordiniert der verantwortliche Sekretär oder
die verantwortliche Sekretärin die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule.
Das Schulpersonal, die Eltern bzw. Erziehungsverantwortliche, die Schüler*innen beteiligen sich an der Umsetzung und
Weiterentwicklung der Autonomie und übernehmen dementsprechende Verantwortung.“
|
Telefon und elektronische Post | Art. 13, Abs. 1, Buchst. d |
Schulsprengel Algund
Steinachstraße 22
39022 ALGUND
Tel. 0473/448542
e-mail ssp.algund@schule.suedtirol.it PEC-E-mail: ssp.algund@pec.prov.bz.it
Grundschule
Algund „Franz Moser“
Steinachstraße 22 39022 ALGUND Tel. 0473/448542
Grundschule Partschins
Gaudententurmstraße 16 39020 PARTSCHINS Tel. 0473/967231 Mittelschule Algund „Franz Pöder“ Steinachstraße 22 39022 ALGUND Tel. 0473/448542 Grundschule Marling „Franz Innerhofer“ Kirchplatz 3 39020 MARLING Tel. 0473/447112 Grundschule Rabland „Johann Ladurner” Lahnstraße 17 39020 PARTSCHINS Tel. 0473/967266 Mittelschule Partschins „Peter Mitterhofer“ Gaudententurmstraße 18 39020 PARTSCHINS Tel. 0473/967078 |
Bezeichnung Unterbereich 2. Ebene |
Hinweis Bestimmungen des GvD Nr. 33/2013 |
Anmerkungen, Textvorschläge [Es handelt sich dabei um Textvorschläge, die selbstverständlich von der Schule im Rahmen ihrer Autonomie und unter Berücksichtigung der Bestimmungen laut GvD Nr. 33/2013 (vgl. Hinweis zu den Bestimmungen des GVD Nr. 33/2013 in der 3. Spalte) abgeändert werden können.] |
---|---|---|
Führungskräfte |
Art. 10, Abs. 8, Buchst.
d Art. 15, Abs. 1, 2, 5 Art. 41, Abs. 2,3 |
Carlotte Ranigler, ernannt mit Dekret der Landesdirektorin Nr. 11950/2019 vom 05.07.2019 gültig von 2019/2020 bis 2022/2023 > Lebenslauf Carlotte Ranigler.pdf > Anlage A - Nichterteilbarkeit 2023.pdf |
Organisatorische
Positionen |
Art. 10, Abs. 8, Buchst. d |
> Lebenslauf
Vizedirektor.pdf > Lebenslauf Schulstellenleiterin GS Marling.pdf > Lebenslauf Schulstellenleiterin GS Parschins 1.pdf > Lebenslauf Schulstellenleiterin GS Rabland 1.pdf > Lebenslauf Schulstellenleiterin GS Rabland 2.pdf |
Stellenplan | Art. 16, Abs. 1,2 |
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/ personal.asp |
Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag | Art. 17, Abs. 1,2 |
http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/personal.asp
Mitarbeiter für Integration - Freie Stellen - Direktberufung
|
Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten |
Art. 16, Abs. 3 |
> Abwesenheiten Lehrpersonen 2015/2016 > Abwesenheiten Lehrpersonen 2016/2017 > Abwesenheiten Lehrpersonen 2017/2018 > Abwesenheiten Lehrpersonen 2018/2019 > Abwesenheiten Lehrpersonen 2019/2020 > Abwesenheiten Lehrpersonen 2020/2021 > Abwesenheiten Lehrpersonen 2021/2022
nicht unterrichtendes Personal: http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/ abwesenheitsquoten.asp |
||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
An die Bediensteten erteilte und autorisierte
Aufträge |
Art. 18, Abs.1 |
Koordinatoren für das
Schulprogramm
|
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Kollektivvertragsverhandlungen | Art. 21, Abs.1 | http://www.provinz.bz.it/verhandlungsagentur/ | ||||||||||||||
Ergänzende Kollektivvertragsverhandlungen | Art. 10, Abs.8, Buchst. c | http://www.provinz.bz.it/schulamt/schulrecht/383.asp |
Bezeichnung Unterbereich 1. Ebene |
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
|
Anmerkungen, Textvorschläge [Es handelt sich dabei um Textvorschläge, die selbstverständlich von der Schule im Rahmen ihrer Autonomie und unter Berücksichtigung der Bestimmungen laut GvD Nr. 33/2013 (vgl. Hinweis zu den Bestimmungen des GVD Nr. 33/2013 in der 3. Spalte) abgeändert werden können.] |
---|---|---|
Wettbewerbe |
Für die Wettbewerbe des Verwaltungspersonals der Schule:
|
|
Für die Aufnahme des Lehrpersonals:
|
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Wettbewerbe für das Lehrpersonal und Wettbewerbe für Schulführungskräfte werden auf der Homepage des Deutschen Schulamtes unter „News“ veröffentlicht:
|
Bezeichnung Unterbereich 2. Ebene |
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
|
Anmerkungen, Textvorschläge [Es handelt sich dabei um Textvorschläge, die selbstverständlich von der Schule im Rahmen ihrer Autonomie und unter Berücksichtigung der Bestimmungen laut GvD Nr. 33/2013 (vgl. Hinweis zu den Bestimmungen des GVD Nr. 33/2013 in der 3. Spalte) abgeändert werden können.] |
---|---|---|
Performance-Plan | Art. 10, Abs. 8, Buchst. b | In Bearbeitung |
Bericht zur Performance | Art. 10, Abs. 8, Buchst. b | In Bearbeitung |
Gesamtbetrag der Prämien | Art. 20, Abs. 1 | Transparente Verwaltung: |
Daten zu den Prämien |
Art. 20, Abs. 2 |
Transparente Verwaltung: |
Wohlbefinden am Arbeitsplatz |
Art. 20, Abs. 3 |
In Bearbeitung |
Bezeichnung Unterbereich 2. Ebene |
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
|
Anmerkungen, Textvorschläge [Es handelt sich dabei um Textvorschläge, die selbstverständlich von der Schule im Rahmen ihrer Autonomie und unter Berücksichtigung der Bestimmungen laut GvD Nr. 33/2013 (vgl. Hinweis zu den Bestimmungen des GVD Nr. 33/2013 in der 3. Spalte) abgeändert werden können.] | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Daten zu den Verwaltungstätigkeiten | Art. 24, Abs. 1 |
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Verfahrenarten | Art. 35, Abs. 1,2 | http://www.provinz.bz.it/land/landesverwaltung/verwaltung/verwaltungstaetigkeiten-verfahren.asp | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Monitoring der Verfahrenszeiten |
Art. 35, Abs. 3 |
Die Schuldirektion ist bemüht, die gesetzlichen Fristen bei der Erledigung der Verwaltungsakte einzuhalten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen | Art. 35, Abs. 3 |
Zuständig für die Übermittlung von Daten an andere Verwaltungen zwecks Überprüfung von Eigenerklärungen: Anfragen an: Staffler Sonja - E-Mail: sonja.staffler@schule.suedtirol.it
|
Bezeichnung Unterbereich |
Hinweis Bestimmungen des GvD Nr. 33/2013 |
Anmerkungen, Textvorschläge [Es handelt sich dabei um Textvorschläge, die selbstverständlich von der Schule im Rahmen ihrer Autonomie und unter Berücksichtigung der Bestimmungen laut GvD Nr. 33/2013 (vgl. Hinweis zu den Bestimmungen des GVD Nr. 33/2013 in der 3. Spalte) abgeändert werden können.] |
Ausschreibungen und Verträge |
Art. 37, Abs. 1,2 |
http://www.ausschreibungen-suedtirol.it/
> Dekret Nr. 4 der Schulführungskraft - Genehmigung des Zweijahresprogrammes der Beschaffungen der Lieferungen und Dienstleistungen für die Programmierungsperiode 2020-2021 - Negativmeldung > Dekret Nr. 5 der Schulführungskraft - Genehmigung des Dreijahresprogrammes der öffentlichen Bauaufträge für die Programmierungsperiode 2020-2021-2022 -
> esiti_2021_20220114-1.xml > esiti_2021 - lesbar > esiti_2022_20230118-1.xml > esiti_2022 - lesbar
|
Bezeichnung Unterbereich 2. Ebene |
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
|
Anmerkungen, Textvorschläge [Es handelt sich dabei um Textvorschläge, die selbstverständlich von der Schule im Rahmen ihrer Autonomie und unter Berücksichtigung der Bestimmungen laut GvD Nr. 33/2013 (vgl. Hinweis zu den Bestimmungen des GVD Nr. 33/2013 in der 3. Spalte) abgeändert werden können.] |
---|---|---|
Kriterien und Modalitäten | Art. 26, Abs. 1 |
Kriterien für die Unterstützung von minderbemittelten Schüler*innen bei Schulausflügen, Schülerbeiträge
|
Gewährungsakte |
Art. 26, Abs. 2 Art. 27 |
Der Schulsprengel Algund gewährt keine Subventionen, Beiträge, Zuschüsse, fianzielle Unterstützungen und wirtschaftliche Begünstigungen jeglicher Art. über 1.000,00 |
Bezeichnung Unterbereich 2. Ebene |
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
|
Anmerkungen, Textvorschläge [Es handelt sich dabei um Textvorschläge, die selbstverständlich von der Schule im Rahmen ihrer Autonomie und unter Berücksichtigung der Bestimmungen laut GvD Nr. 33/2013 (vgl. Hinweis zu den Bestimmungen des GVD Nr. 33/2013 in der 3. Spalte) abgeändert werden können.] |
---|---|---|
Haushaltvoranschlag und Rechnungslegung | Art. 29, Abs. 1 |
Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung:
|
Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen | Art. 29, Abs. 2 | In Bearbeitung |
Bezeichnung Unterbereich 2. Ebene |
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
|
Anmerkungen, Textvorschläge [Es handelt sich dabei um Textvorschläge, die selbstverständlich von der Schule im Rahmen ihrer Autonomie und unter Berücksichtigung der Bestimmungen laut GvD Nr. 33/2013 (vgl. Hinweis zu den Bestimmungen des GVD Nr. 33/2013 in der 3. Spalte) abgeändert werden können.] |
---|---|---|
Immobilienvermögen | Art. 30 |
Die Schulgebäude der Grundschule Algund und Mittelschule ist Eigentum der Gemeinde Algund. Das Schulgebäude der Grundschule Marling ist Eigentum der Gemeinde Marling. Die Schulgebäude der Grundschule Partschins, Grundschule Rabland und Mittelschule Partschins ist Eigentum der Gemeinde Partschins. |
Bezeichnung Unterbereich 1. Ebene |
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
|
Anmerkungen, Textvorschläge [Es handelt sich dabei um Textvorschläge, die selbstverständlich von der Schule im Rahmen ihrer Autonomie und unter Berücksichtigung der Bestimmungen laut GvD Nr. 33/2013 (vgl. Hinweis zu den Bestimmungen des GVD Nr. 33/2013 in der 3. Spalte) abgeändert werden können.] |
---|---|---|
Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung | Art. 31, Abs. 1 | Keine Beanstandungen der Kontrollorgane der Schule |
Bewertungsgremien oder gleichwertige Strukturen | Die Körperschaft verfügt nicht über ein unabhängiges Bewertungsorgan (OIV) oder über eine gleichwertige Struktur. |
Delibera ANAC n. 201 del 13 aprile 2022
Pubblicazione attestazioni e delle griglie di rilevazione
> 2022 All 1.1. Documento di attestazione per le amministrazioni - par. 1.1.
> 2022 All 2.1.A - Griglia rilevazione al 31.05.2022 per amministrazioni - par. 1.1 rev.20.06.22
> 2022 All 3. Scheda di sintesi sulla rilevazione degli OIV o degli organismi con funzioni analoghe
Bezeichnung Unterbereich 2. Ebene |
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
|
Anmerkungen, Textvorschläge [Es handelt sich dabei um Textvorschläge, die selbstverständlich von der Schule im Rahmen ihrer Autonomie und unter Berücksichtigung der Bestimmungen laut GvD Nr. 33/2013 (vgl. Hinweis zu den Bestimmungen des GVD Nr. 33/2013 in der 3. Spalte) abgeändert werden können.] |
---|---|---|
Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards | Art. 32, Abs. 1 | > Schülercharta |
Kosten |
Art. 32, Abs. 2, Buchst. a Art. 10, Abs. 5 |
"Keine" |
Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen | Art. 32, Abs. 2 Buchst. b | Die Schuldirektion ist bemüht, die Verwaltungsakte innerhalb der gesetzlichen Fristen zu bearbeiten. |
Bezeichnung Unterbereich |
Hinweis Bestimmungen des GvD Nr. 33/2013 |
Anmerkungen, Textvorschläge [Es handelt sich dabei um Textvorschläge, die selbstverständlich von der Schule im Rahmen ihrer Autonomie und unter Berücksichtigung der Bestimmungen laut GvD Nr. 33/2013 (vgl. Hinweis zu den Bestimmungen des GVD Nr. 33/2013 in der 3. Spalte) abgeändert werden können.] |
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Daten zu den Zahlungen |
jährlich |
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trimestral |
> Jahr 01.01.2022 - 31.03.2022 > Jahr 01.04.2022 - 30.06.2022 |
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Indikatoren zum Zahlungsverwalten der Verwaltung
|
Art. 33
|
Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung oder Honorarnote mittels Banküberweisung auf das Konto des
Auftragnehmers.
CODICE UNIVOCO "UFRWR6" |
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Art. 36 |
IBAN und elektronische Zahlungen: Konto der Schule bei der Raiffeisenkasse Algund IBAN: IT 50 D08112 58460 000300391000 |
Bezeichnung Unterbereich 2. Ebene |
Hinweis Bestimmungen
des GvD Nr. 33/2013
|
Anmerkungen, Textvorschläge [Es handelt sich dabei um Textvorschläge, die selbstverständlich von der Schule im Rahmen ihrer Autonomie und unter Berücksichtigung der Bestimmungen laut GvD Nr. 33/2013 (vgl. Hinweis zu den Bestimmungen des GVD Nr. 33/2013 in der 3. Spalte) abgeändert werden können.] |
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Bürgerzugang:
Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und
Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden
können.
Zugangsvoraussetzungen:
Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die
Schulführungskraft zu richten.“
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